Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Andreas Speek (Betten Berlin) 1. Vermietung von Zimmern, Miete und Vertragspartner Andreas Speek vermietet im Namen und im Auftrag von Vermietern, sowie eigene Apartments und Zimmer in Berlin. Vertragspartner des Mieters ist daher nicht nur die Firma Andreas Speek sondern der jeweils im Mietvertrag bzw. in der bestätigten Buchung ausgewiesene und dort genannte Vermieter des Zimmers. Der Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Zimmers. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch die Firma Andreas Speek. Die Bedingungen für den Abschluss des Mietvertrages werden von der Firma Andreas Speek bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden. 2. Vorauszahlung der Miete 2.1. Fälligkeit und Zahlung Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete nach den Vorgaben des Vermieters zu entrichten, entweder durch eine Anzahlung (Überweisung, Kontodaten werden dann vom Vermieter mitgeteilt) und Restzahlung der Miete bei Anreise in bar. Oder die Miete ist spätestens bei Bezug des Zimmers durch den Mieter an den Vermieter zahlbar. Der Vermieter nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung. 2.2. Verzug Mit Bezug des Zimmers ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig. 2.3. Erfüllungsort Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist das Land Berlin (Bundesrepublik Deutschland). 3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen: 3.1. schriftliche Kündigung Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter oder der Firma Andreas Speek gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will indem er vorzeitig auszieht hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe. Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen: Die Kündigung wird mehr als 21 Tage vor Mietantritt erklärt: 0% Schadensersatz, 21 Tage vor Mietantritt: 20% Schadensersatz, 20 bis 16 Tage vor Mietantritt: 40% Schadensersatz, 11 bis 15 Tage: 60% Schadensersatz, 6 bis 10 Tage vor Mietantritt: 80% Schadensersatz, 0 bis 5 Tage vor Mietantritt: 100% des vertraglich vereinbarten Mietpreises. Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Über Kreditkarten getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen vollständig einbehalten. Bei vorzeitiger Abreise des Mieters: Wenn der Mieter kündigt indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter. Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter: Der Vermieter bzw. die Firma Andreas Speek werden sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen dem Vermieter nachzuweisen dass ein geringerer Schaden entstanden sei. 4. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin in dem das vermietete Zimmer belegt worden ist, der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin. 5. Reisevertragsrecht Die Firma Andreas Speek ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. 6. Salvatorische Klausel Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. 7. Vertraulichkeitszusage Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Berlin im November 2009
|